Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38)
zuletzt geändert mit Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 1737).
Hinweis: Die Wiedergabe der Gesetzestexte erfolgt nach sorgfältiger Überprüfung.
Verbindlich ist der amtliche Text.
Auf Grund eines Verstoßes gegen das so genannte „Zitiergebot“ ist die 46. StVO-Änderungsverordnung nichtig. Das Zitiergebot ist ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht, wonach jeder Bürger Anspruch darauf hat, zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundesregierung oder ein Bundesminister ein Gesetz oder eine Verordnung erlassen hat. Dies wurde versäumt und die letzte StVO-Änderung beruht, auf einer falschen Ermächtigungsgrundlage. Es gelten somit automatisch die StVO und die VwV-StVO in den vor dem 1.9.2009 gültigen Fassungen.

Seite empfehlen
Drucken